Jura Öffentliches Recht Seite 1 von 1 |
Verwaltungsprozessrecht: Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsrechtlicher Verfahren - Schmidt, Rolf
in den Warenkorb Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes - WBeauftrG) - n/a
in den Warenkorb Öffentliches Recht und Europarecht - Kock / Stüwe / Wolffgang / Zimmermann
in den Warenkorb Dieses Buch vermittelt einen fundierten Überblick über das öffentliche Recht und das Europarecht. Es ist vor allem für die Studierenden geschrieben, die für ein nicht-rechtswissenschaftliches Studium die notwendigen Grundkenntnisse in den angesprochenen Rechtsgebieten benötigen. Das öffentliche Recht zählt nicht nur im Studium der Rechtswissenschaften, sondern auch in zahlreichen anderen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen zum Pflichtstoff. Diese Hervorhebung ist der Materie angemessen, da die grundlegenden Kenntnisse des Staatsaufbaus, der bürgerlichen Rechte und Pflichten und der Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und der Verwaltung in allen Berufssparten nützlich sind. Für viele Studiengänge, z. B. Wirtschaftswissenschaften, Politologie, Soziologie, Geographie, Publizistik, sind fundierte Kenntnisse des öffentlichen Rechts sogar unabdingbar, um die Hauptstudieninhalte zutreffend in die staatlichen Gesamtzusammenhänge einordnen zu können. Dies gilt besonders für Studierende in verwaltungsbezogenen Studiengängen. Die Angehörigen der verschiedensten Verwaltungszweige müssen die grundlegenden Rechtsstrukturen des Gemeinwesens kennen und in ihrer Arbeit umsetzen können. Das öffentliche Recht kann wegen der fortgeschrittenen Integration Europas nicht mehr ohne das Recht der Europäischen Union behandelt werden. Europarecht ist weitgehend öffentliches Recht. Es stellt eine eigenständige Rechtsordnung dar, strahlt aber gleichzeitig auf das nationale Verfassungs- und Verwaltungsrecht aus. Daher wird das Europarecht in diesem Buch nach dem nationalen Verfassungsrecht vorgestellt. Der Umfang beschränkt sich auf das sog. Primäre Gemeinschaftsrecht, das - dogmatisch vereinfacht - dem Verfassungsrecht gleichgestellt werden kann. |
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